Drohnen- und 360° Aufnahmen überall dort, wo sie gesetzlich erlaubt sind.
Drohnenflüge unterliegen ab 1.1.2021 strengeren, gesetzlichen Auflagen. Ein Flug muss unter Umständen – besonders im Inntal zwischen Jenbach und Rietz – von der Austro Control genehmigt werden.
Die Durchführbarkeit der Aufnahmen ist daher nicht immer garantiert und hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Natürlich ist meine Drohne offiziell registriert.

Die 360°-Bilder die mit der Drohne erstellt werden können, sind voll kompatibel mit professionellen 360°-Rundgängen, z. B. für Immobilien und erweitern diese um eindruckvolle Bilder.
360° Aufnahmen aus der Luft.
Bild im Vollbildmodus.
Mehr Information zur Immobilienfotografie von FOTOGRAFIE Harald Neuner.
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