Drohnen- und 360° Aufnahmen, wo immer sie gesetzlich erlaubt sind.
Drohnenflüge unterliegen seit 1.1.2021 strengeren, gesetzlichen Auflagen. Ein Flug muss unter Umständen – besonders im Inntal zwischen Jenbach und Rietz – von der Austro Control erlaubt werden.
Somit sind die Aufnahmen nicht immer garantiert durchführbar, sondern sind stark von den lokalen Gegebenheiten abhängig
Erfolgreich absolvierte Drohnenregistrierung und Prüfung des Fotografen.
In Verbindung mit professionellen 360°-Rundgängen für Immobilien die ich erstelle, entstehen mit der Drohne kompatible und eindrucksvolle 360°-Bilder aus der Luft.
360° Aufnahmen aus der Luft.
Bild im Vollbildmodus.
Mehr Information zur Immobilienfotografie von FOTOGRAFIE Harald Neuner.
Ein Gedanke zu “Drohne”